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              Richtlinie Wolf  

Richtlinie Wolf in Niedersachsen, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt, Nordrhein Westfalen, Schleswig Holstein, Bayern, Baden Würtemberg, und Hessen

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Nach und Nach werden die Bestimmungen geändert und immer mehr Tierhalter können für den Schutz Ihrer Tiere Präventionsmaßnahmen beantragen in Form von Beihilfen für das Zaunbau - Material. Je nach Bundesland gibt es hier aber noch immer große Unterschiede. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen in allen Fragen weiter.  

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Wenn es Änderungen in der Förderrichtlinie geben wird, erfahren Sie es bei uns als Erstes. Wir sind in Zusammenarbeit mit Tierhaltern, öffentlichen Stellen und Verbänden bestrebt Ihre Tiere vor dem Wolf zu schützen. 

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Zusammenfassung

Zusammenfassung der staatlichen Voraussetzungen für den wolfsabweisenden Grundschutz:

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• Vollständig geschlossener, elektrisch geladener Netzgeflecht- oder Litzenzaun mit einer bauartbedingten Höhe von mindestens 90 cm. Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder einem stromführenden Glattdraht mit maximal 20 cm Bodenabstand. Einsatz von Weidezaungeräten mit einer Impulsenergie von mindestens 1 Joule.

 

• Alternativ können Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte von mindestens 120 cm Höhe, die nicht durchschlüpft werden können und über einen Untergrabeschutz verfügen, verwendet werden. Für den Untergrabeschutz gibt es die Möglichkeit, den Zaun mindestens 20 cm tief in den Boden einzulassen oder auf der Außenseite in maximal 20 cm Höhe und in 15 cm Abstand durch eine stromführende Litze / einen Draht zu ergänzen. Knotengeflechtzäune können auch durch ein fest mit dem senkrechten Zaun verbundenes zweites Knotengeflecht ergänzt werden, das nach außen auf 100 cm Breite auf dem Boden aufliegt und entsprechend im Boden verankert ist.

 

• Maschendraht- oder Knotengeflechte von mindestens 90 cm Höhe, die nach den oben gemachten Angaben verarbeitet sind, können durch Breitbandlitze oder Stacheldrähte auf 120 cm erhöht werden.

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Näherer Informationen finden Sie auch unter www.umwelt.niedersachsen.de

( Themen – Fördermöglichkeiten – Richtlinie Wolf)

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